11. Juni 2026 · 
P und PJustiz

Verwaltungsgericht urteilt: Lioba Huss kann Präsidentin des Landessozialgerichts werden

Lioba Huss, Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, kann die Präsidentenstelle übernehmen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Konkurrentenklage gegen diese Entscheidung, die von der Landesregierung getroffen worden war, abgewiesen. Der Kläger hat zwar noch Gelegenheit zu der nächsten Instanz, es ist aber unklar, ob er das tun wird. Die Leitung des Landessozialgerichts ist vakant, seit die bisherige Präsidentin Katrin Rieke zu Jahresbeginn zur neuen Präsidentin des Oberlandesgerichts in Braunschweig ernannt worden war. Um die Nachfolge hatte sich Huss beworben, aber auch Thomas Matusche, Leiter der Abteilung Zivilrecht und Öffentliches Recht im Justizministerium. Matusche gilt als CDU-nah, Huss (im Bild rechts) war vor Jahren von der SPD nominiert worden für ein Ehrenamt beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Da Matusche eine höhere Besoldungsgruppe hat, hätte er eigentlich in der Bewerbung den Vorrang genießen müssen. Doch die Landesregierung hatte vorher in der Ausschreibung "Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit" als Voraussetzung definiert - und diese konnte Huss vorweisen, Matusche jedoch nicht. Vor dem Verwaltungsgericht musste jetzt geklärt werden, ob diese Beschränkung der Ausschreibung auf bestimmte Vorerfahrungen rechtmäßig ist, zumal dieser Weg bisher wohl kaum oder gar nicht angewandt worden war. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass die Landesregierung die Freiheit zu einer solchen Einschränkung der Bewerber hat. Es sei nicht sachwidrig, von den Bewerbern um das Präsidentenamt am Landessozialgericht zu erwarten, dass diese schon einmal in einem Sozialgericht tätig gewesen seien und sich dabei bewährt haben.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #108.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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