Bald ist es sieben Wochen her, dass der 45-jährige Fatih G. in Stade sechs Menschen erschoss. Am 29. Juni geschah die grausame Tat in Stade, kurz nach einem „Hilfeplangespräch“, dass G. gemeinsam mit Mitarbeitern des Jugendamtes in einer Mutter-Kind-Einrichtung führte. Die Opfer, vier Frauen und zwei Männer, waren beim Jugendamt in Hannover und bei einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade beschäftigt. Fatih G. brachte sich am 21. Juli in seiner Gefängniszelle in der JVA Bremervörde um. Die Ermittlungen laufen noch, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade auf Anfrage des Politikjournals Rundblick erklärte. Sie richten sich gegen die Lebensgefährtin des Täters und die 65-jährige Frau, die G. nach Stade begleitet hatte und das Fluchtfahrzeug gesteuert hatte.
Der Fall wird von allerhand Merkwürdigkeiten begleitet. Der Täter hatte offenbar eine kriminelle Vorgeschichte in der Türkei, die den deutschen Behörden nicht bekannt war. Er war aufgefallen, als das wenige Monate alte Baby des Paares in die Medizinische Hochschule Hannover gebracht wurde. Der Verdacht bestand, der Vater habe das Kind geschüttelt. Zwischen ihm und den Ärzten kam es zum Streit, das Jugendamt wurde eingeschaltet und entzog dem Paar das Sorgerecht. Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge urteilte, dass das Kind bei der Mutter betreut werden kann, dazu aber die Mutter-Kind-Einrichtung in Stade aufgesucht werden müsse. Eine Mitarbeiterin des Verbandes binationaler Familien hatte sich Tage vor der Tat in einem längeren Schreiben an mehrere Medien gewandt und den Behörden Vorwürfe gemacht. Sie verteidigte die Interessen des späteren Täters und seiner Lebensgefährtin. Diese Frau, die auch die Schwiegermutter des Landes-Migrationsbeauftragten Deniz Kurku (SPD) ist, brachte Fatih G. später nach Stade.
Wie Julia Pirk von der Staatsanwaltschaft Stade mitteilt, seien die Mord-Ermittlungen immer noch nicht abgeschlossen, mit einem Ergebnis sei auch in den nächsten Tagen nicht zu rechnen. Gegen den Täter, der sich umgebracht hat, wird nicht mehr ermittelt – wohl aber gegen seine Lebensgefährtin und die Schwiegermutter von Kurku. Zu näheren Details gibt Pirk keine Auskunft. Man kann annehmen, dass die Frage eine Rolle spielen wird, ob die beiden Frauen von den kaltblütigen Absichten des Täters wussten oder diese geahnt haben mussten. Geklärt werden müsste auch, ob die verbreitete Darstellung stimmt, dass G. die Fahrerin des Fluchtfahrzeugs mit vorgehaltener Waffe gezwungen hat, vor der Polizei zu fliehen. Laut Pirk ist weiterhin nicht von einer Aktivität in der Clan-Kriminalität zu rechnen, also mit einer Verbindung des Täters zu kriminellen Netzwerken, die sich von der staatlichen Autorität abgrenzen.

Der hessische Polizeirechtsexperte Mattias Fischer hat unterdessen davor gewarnt, Taten wie die in Stade vorschnell als „unpolitisch“ oder rein persönlich motiviert abzutun. Vieles spreche dafür, in der Gewalttat eine bisher unzureichend erfasste, aber bedeutsame Form der politischen Kriminalität zu sehen. Dabei gehe es um eine kompromisslose, mit hoher Gewaltbereitschaft verknüpfte Ablehnung von Behördenentscheidungen, mit denen man nicht einverstanden ist. Fischer spricht von „militanter Reaktanz“. Eine totale Negation des staatlichen Ordnungsrahmens könne dazu führen, dass auch vor Mord nicht zurückgeschreckt wird. Fischer hält es im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick für problematisch, dass dieser Gesichtspunkt in der Debatte bisher keine Rolle spiele. Fatih G. habe offenbar weder im Affekt gehandelt, noch sei er nach einem Streit ausgerastet oder habe sich erkennbar in einem psychischen Ausnahmezustand befunden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade gibt es keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter der JVA Bremervörde. Dort hatte sich Fatih G. an einem Kleidungsstück erhängt - obwohl zunächst die Suizidgefahr erkannt worden war und es eine erhöhte Sicherheitsüberwachung gab. Diese Überwachung wurde dann aber wieder eingeschränkt, da die Mitarbeiter der JVA offenbar der Ansicht waren, dass keine akute Selbstmordgefährdung mehr bestehe.


