10. Sept. 2026
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Jugendschutz im Netz: SPD und Grüne fordern von EU mehr Druck auf Plattformbetreiber

Wie können Jugendliche vor den gefährlichen Einflüssen einer intensiven Mediennutzung geschützt werden? Der Landtag diskutiert verschiedene Ansätze.

Braucht es mehr Druck auf die Betreiber sozialer Plattformen, damit Kinder endlich ausreichend vor negativen Folgen geschützt werden? Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag sieht „Europa am Drücker“, geschlossen gegenüber dem Meta-Konzern aufzutreten. Rückenwind spürt die SPD-Europapolitikerin Immacolata Glosemeyer aufgrund jüngster Entwicklungen in den USA. Dort hat sich der Plattformbetreiber gerade auf einen Milliardenvergleich mit mehreren Staaten eingelassen und gleichzeitig entscheidende technische Änderungen an seinen Apps umgesetzt. Potenziell gesundheitsschädliche Funktionen sollen nun jugendschutzkonform angepasst werden. Dazu zählen eine Nutzungszeitbegrenzung, nächtliche Sperrzeiten, deutlich weniger Push-Meldungen, verborgene Like-Zahlen und Beautyfilter, ein begrenzter Feed sowie Alterskontrollen – all das also, was sich die Regierungsfraktion auch für Deutschland wünscht. Glosemeyer leitet aus dem Vorgang aber auch ab: „Es ist klar: Nur wenn der Druck groß genug ist, sind Konzerne zum Einlenken bereit. Wir sind nicht machtlos, die EU kann verbindliche Standards durchsetzen“, erklärte sie in einer von ihrer Fraktion beantragten „aktuellen Stunde“ am Donnerstag. „Was diskutiert wird, ist technisch möglich“, stellte auch Swantje Schendel (Grüne) fest und erklärte, es sei wichtig, dass Europa nachzieht. Sie fordert, die Eltern mit den schwierigen Fragen rund um Smartphonenutzung und Bildschirmzeiten nicht allein zu lassen. „Wer Verantwortung einfordert, muss auch unterstützen“, erklärte sie in Richtung der nicht anwesenden Bundesfamilienministerin. In Niedersachsen gebe es aber schon viele Unterstützungsangebote, führte sie aus und wies auf Medienscouts, Informatikunterricht oder digitale Endgeräte hin. Europaministerin Melanie Walter (SPD) sagte, die Landesregierung setze sich in Brüssel und im Bundesrat für einen ambitionierten europäischen Schutzstandard ein.

Jens Nacke (CDU) erinnerte zunächst an die Verantwortung von Ländern und Kommunen. Viele der Handlungsempfehlungen einer Expertenkommission auf Bundesebene adressierten auch diese politischen Ebenen. Es müssten Informationen bereitgestellt und Medienkompetenz vermittelt werden, es brauche Angebote für Suchtprävention und -bekämpfung in Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen. „Dafür tragen Länder und Kommunen die Verantwortung“, sagte Nacke und stellte klar: „Wir müssen die Umsetzung der Handlungsempfehlungen angehen – und zwar sofort.“ Im Juli hatte die Expertenkommission ihre Ergebnisse an die zuständige Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) übergeben. Insgesamt 56 Ansätze sind darin aufgelistet und unterscheiden klar die Zuständigkeiten. Nacke wies in der Parlamentsdebatte auf einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion hin, der derzeit im Unterausschuss Medien des Landtags beraten werde. Kritisch merkte er an, dass die Grünen dabei auf der Bremse stünden und eine Unterrichtung durch die Landesregierung verhindert werde. Zu den Inhalten des Antrags erklärte Nacke, die EU werde dort adressiert, wo nationale Regelungen nicht ausreichten und wo es der „Kraft und Macht einer europäischen Wertegemeinschaft“ bedarf. Dabei gehe es um die Verlagerung des Schutzes von der individuellen Kompetenz auf die strukturelle Ebene. Die CDU fordere dazu eine verbindliche Konkretisierung von Artikel 28 der „Digital Services Act“ (DSA) der EU, wie es auch in der 36. Handlungsempfehlung der Expertenkommission vorgeschlagen wird. Darin heißt es, der entsprechende DSA-Artikel sei zu allgemein und es fehlten wirksame Altersprüfungen. „Zugleich greifen pauschal hohe Mindestalter (15/16 Jahre) zu kurz, weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleichbehandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern.“ Die Expertenkommission empfiehlt, klare Schutzvorgaben je Altersgruppe, Dienst und Funktion festzuschreiben, und legt dazu zwei Alternativen vor. So sollte es entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13 bis 16 und 16 bis 18 Jahre oder keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots geben.

Mehr Differenzierung bei den zu ergreifenden Schutzvorkehrungen wünscht sich Jens-Christoph Brockmann (AfD). Mindestalter, Nutzungsverbote oder Altersverifikation hält er für den falschen Ansatz. Weil sich junge Menschen im Internet informieren, dort diskutieren und eine politische Meinung bilden, dürfe man „nicht ganze Generationen aus diesem Raum aussperren.“ Zwar sollten Kinder vor realen Problemen wie Cybermobbing geschützt werden, Anonymität im Internet sei aber wichtig, beispielsweise um Whistleblower oder Minderheiten zu schützen, so Brockmann. „Der Staat sollte nicht zum Türsteher des Internets werden.“ Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes, früher AfD, unterstellt, der Kinderschutz werde vorgeschoben, das eigentliche Interesse sei es, die Sozialen Medien zu zensieren.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #157.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter