7. Okt. 2026
MeldungLandwirtschaft

Bauernland besser vor Spekulationen schützen: Rot-Grün beschließt Agrarstrukturgesetz

Investoren sollen künftig nicht so einfach Ackerboden in Niedersachsen aufkaufen können. Die Opposition erkennt aber auch im Ausbau der Erneuerbaren einen Kostentreiber.

„Niedersachsen schreibt agrarpolitische Geschichte“: Ministerin Miriam Staudte (Grüne). | Foto: Screenshot/Plenar-TV

Ackerland soll in Niedersachsen künftig besser vor Bodenspekulationen geschützt werden. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition hat der niedersächsische Landtag am Mittwoch das sogenannte Agrarstrukturgesetz beschlossen. Mit mehreren Maßnahmen soll der rasante Anstieg bei den Flächenpreisen im Agrarsektor ausgebremst werden. Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) erklärte, mit diesem Gesetz sei „agrarpolitische Geschichte“ geschrieben worden. „Der Boden ist die Grundlage aller landwirtschaftlicher Produktion. Nur der Zugang zu Land ermöglicht das selbstständige, selbstbestimmte Wirtschaften auch in Zukunft“, sagte Staudte im Landtag. Mit dem neuen Gesetz soll eine Preisbremse beim Bodenkauf eingeführt werden. Aktive landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig besser vor branchenfremden Investoren geschützt werden. Dazu sollen sogenannte „Share-Deals“ unterbunden werden, mit denen Anteile einer landbesitzenden Gesellschaft bislang im Verborgenen erworben werden konnten. Zudem sollen Landwirte keine doppelte Grunderwerbsteuer mehr zahlen müssen, wenn die Niedersächsische Landgesellschaft für sie Flächen erworben hat. Das Gesetz sieht außerdem vor, regional ansässige Betriebe beim Flächenkauf zu bevorzugen und es besonders großen Betrieben schwerer zu machen, weiteres Land hinzuzukaufen. „Wer will schon einen ländlichen Raum ohne landwirtschaftliche Betriebe“, fragte Staudte und bekannte sich zum Erhalt der rund 34.000 Agrarbetriebe in Niedersachsen. „Ich bin froh darüber und will die erhalten. Das macht auch etwas mit dem Lebensgefühl im ländlichen Raum.“ Staudte appellierte abschließend an die Landesparlamente der anderen Bundesländer, es Niedersachsen gleich zu tun. Der Grünen-Agrarpolitiker Pascal Leddin hatte zuvor davon berichtet, dass der Gegenwind aus interessierten Lobbyverbänden enorm gewesen sei. Insbesondere in Ostdeutschland, wo Bodenspekulationen eine viel größere Rolle spielten, seien die Landesgesetzgeber angesichts des Drucks eingeknickt.

Sowohl die CDU als auch die AfD im Landtag erklärten, das politische Ziel, das mit dem rot-grünen Agrarstrukturgesetz verfolgt werden soll, im Grundsatz zu teilen. Dass die Landesregierung gegen die doppelte Gewerbesteuerzahlung, „Share-Deals“ und ausufernde Preise vorgehen möchte, fand Anerkennung sowohl bei Marco Mohrmann (CDU) als auch bei Alfred Dannenberg (AfD). Bei den „Share-Deals“ merkten beide allerdings an, dass Niedersachsen damit rechtliches Neuland betrete und sich das Land wohl auf juristische Auseinandersetzungen wird vorbereiten müssen. Die zentrale Kritik der CDU lautet derweil, die Regierungskoalition doktere mit dem Gesetz lediglich an den Symptomen herum. Beide Oppositionsfraktionen kritisierten, ein entscheidender Kostentreiber sei der staatlich vorangetriebene Flächenverbrauch – insbesondere durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mohrmann bemängelt in diesem Zusammenhang die Pflicht zu flächengebundenen Kompensationen, die dazu führten, dass Wälder auf Ackerflächen angelegt werden. Die CDU schlägt in einem eigenen Antrag vor, auf flächenbasierte Kompensationen zu verzichten und stattdessen produktionsintegrierte Maßnahmen vorzuschreiben. In diesem Fall fiele kein Ackerboden aus der landwirtschaftlichen Nutzung heraus, die Landwirte müssten lediglich Naturschutzmaßnahmen in ihre Produktion einbinden. Unzufrieden ist die Landtagsopposition auch mit dem Vorrang für Naturschutzverbände oder Religionsgemeinschaft beim Kauf von Ackerflächen. Auch die Regelung, wonach die Betriebsgröße das Achtfache des regionalen Durchschnitts nicht überschreiten dürfe, findet bei der CDU keine Zustimmung.

Kurz vor der abschließenden Beratung des Agrarstrukturgesetzes war die CDU-Fraktion mit einem eigenen Antrag um die Ecke gekommen, was bei den übrigen Fraktionen nicht gut ankam. Der Gesetzentwurf von Rot-Grün sei im September 2025 ins Verfahren gegangen, rief der SPD-Agrarpolitiker Christoph Willeke in Erinnerung. Wenn die CDU erst anderthalb Stunden vor Abschluss der Beratung neue Gedanken aufbringt, können diese nicht mehr gemeinsam beraten werden. Dass die CDU mit ihrem Änderungsvorschlag den Zweck des Gesetzes anfassen sollte, stieß bei Willeke aber auch inhaltlich auf Unverständnis. Die CDU wolle einen Satz streichen, wonach eine „breite Streuung des Bodeneigentums unter land- und forstwirtschaftlichen Betrieben“ erzielt werden soll. In diesem Punkt sei man „erheblich unterschiedlicher Meinung“, sagte der SPD-Politiker, der aber betonte, das Agrarstrukturgesetz solle kein „rot-grünes Ideologiegesetz“ sein, sondern lange Bestand haben. Um die Begrenzung der Pachtpreise soll sich in Zukunft eine Expertenkommission kümmern, deren Zusammensetzung SPD, Grüne und CDU gemeinsam bestimmt haben. Der Vorschlag der AfD-Fraktion, die „Freien Bauern“ in dieses Gremium mit aufzunehmen, ist abgelehnt worden. An diesem Donnerstag berät der Landtag über einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der auf eine progressiv gestaltete Grunderwerbsteuer abzielt. So soll geprüft werden, ob nicht in Zukunft die Grunderwerbsteuer beim Kauf kleiner Flächen niedriger angesetzt werden kann als bei großen Transaktionen. Noch haben die Länder dazu aber nicht die Möglichkeit.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #176.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter
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